KEV – Schweiz
In der Schweiz haben die „neuen“ erneuerbaren Energien Sonne, Holz, Biomasse, Wind, Geothermie und Umgebungswärme einen zunehmenden Anteil an der Energieversorgung in der Schweiz. Die langfristigen Potenziale der einheimischen, erneuerbaren Energien zeigen, dass in fast allen Bereichen sehr gute Aussichten für den Strom- und Wärmebereich bestehen. Andererseits ist klar, dass die grossen Potenziale der Photovoltaik oder der Geothermie aus verschiedenen Gründen erst in den nächsten Jahrzehnten vollständig ausgeschöpft werden können.
Aktuelle Zahlen zum Anteil der erneuerbaren Energien an Energieproduktion und -verbrauch liefert die Schweizerische Statistik der Erneuerbaren Energien.
Die Vergütungstarife für Elektrizität aus erneuerbaren Energien wurden anhand von Referenzanlagen pro Technologie und Leistungsklasse festgelegt. Die Vergütungsdauer beträgt derzeit 20 Jahre (Stand: Okt.2013). Aufgrund der zu erwartenden technologischen Fortschritte und zunehmender Marktreife der Technologien unterliegen die Vergütungstarife einem Absenkpfad. Die Absenkung betrifft jeweils nur die neu in Betrieb genommenen Anlage (siehe auch Beitrag auf www.swissolar.ch – Gesetzesänderungen PV2014.
Neue Anlagen können bei der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid angemeldet werden. Zur Zeit besteht eine Warteliste für Neuanmeldungen. Weitere Details zum Anmeldeverfahren gibt es auf der Website von Swissgrid.
Weitere Informationen über die Voraussetzungen und Förderung von erneuerbaren Energien innerhalb der Schweiz sowie weitere Informationen über die jeweils geltenden Regelungen zur kostendeckenden Einspeisevergütung finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamts für Energie BFE BFE.

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht nach § 20a Abs. 3 EEG quartalsweise die Summe der installierten Leistung aller geförderten PV-Anlagen, die zur Ermittlung und Veröffentlichung der für das Folgequartal geltenden Vergütungssätze für PV-Anlagen nach § 32 EEG dienen. Dabei werden Korrekturmeldungen zu bereits veröffentlichten Monatswerten berücksichtigt.
Die Förderung ist als KfW-Programm ausgestaltet und besteht aus einem zinsgünstigen Kredit und einem Tilgungszuschuss für die Investitionskosten in das Speichersystem. Für das Jahr 2013 stehen insgesamt Mittel in der Höhe von 25 Mio. Euro für die Förderung zur Verfügung. Der Tilgungszuschuss beträgt dabei maximal 30 % an den Investitionskosten für das Batteriespeichersystem. Es erfolgen keine Tilgungszuschüsse für die Investition in Photovoltaikanlagen. Der Kredit kann aber bei der KfW im Falle der Investition in ein kombiniertes Photovoltaikanlagen-Batteriespeichersystem für die Gesamtinvestition beantragt werden.